ABRECHNUNG
Abrechnung mit dem Therapeuten
Generell erfolgt die Bezahlung durch Sie nach jeder Therapiesitzung.
Bei Bedarf und auf Anfrage erhalten sie eine Gesamt-Rechnung/Quittung zur evtl. Rückerstattung vom Versicherer oder nach jeder Behandlung eine Quittung für geleistete Honorarzahlungen.
Abrechnung mit der Krankenversicherung
Wegen der sehr unterschiedlichen Erstattungsgebaren der Krankenversicherer und unterschiedlichster Vertragsgestaltung kann ich keine Zusagen oder Aussagen über die Abrechnungsmodalität Ihres Versicherers machen.
Die Behandlungskosten in anerkannten Verfahren werden von Privatversicherungen normalerweise erstattet, wenn dies in Ihrem Versicherungsumfang enthalten ist.
Eine (Teil-)Rückerstattung (abhängig von Kostenhöhe und Behandlungsmethode) der Behandlungskosten kann dann erfolgen. Klären Sie deshalb die eventuelle Kostenübernahme durch Ihren Versicherer selbst vor der Behandlung ab und informieren sie uns.
